Informationen für Klein- und Neugärtner
Weshalb entscheidet man sich für einen Kleingarten?
Gründe für die Übernahme eines Kleingartengartens gibt es sicherlich ungezählt: Als Gegenpol zum hektischen Alltag, als Ausgleich zur täglichen Arbeitsroutine oder aus Sehnsucht nach dem einfachen und unverfälschten Leben in und mit der Natur. Die eigene Frische auf seinem Tisch von der Aussaat bis zum Verzehr selbst bestimmen zu können ist von unschätzbarem Wert –zu wissen was wo drin ist und was man isst. Körperliche Arbeit an frischer Luft, zwanglos und gut gelaunt kann nur der Gesundheit dienen. Auch an die Seele ist gedacht–den Stolz des Kleingärtners über das Geschaffene in seinem kleinen Reich auf Zeit. Wie wohltuend ist ein Plausch über den Gartenzaun. In fröhlicher gemeinschaftlicher Runde unter sommerlichen Abendhimmel, begleitet von Grillenzirpen das gemeinsame Tageswerk genießen. Es stellt sich das Gefühl ein, dass die Gemeinschaft doch etwas bewirken kann—Ein Wohlgefühl innerhalb der Gemeinschaft wenn nur jeder einen Beitrag dazu leistet.
Es ist kein Geheimnis, dass es nicht nur Vorteile gibt. Manche Arbeit fällt dann auch schon einmal dem Muss zum Opfer. Die Entschädigung aber für so manch schweißtreibenden Baum- und Heckenschnitt oder die mühevolle Unkrautsuche sind für den Kleingärtner die vielen kleinen Wunder und Schönheiten des Kleingartens.
Hilfreich:
ein Blick auf
Kleingärtnern von A–Z
Wie werde ich Kleingärtner im Kreisverband der Kleingärtner Sonneberg e.V.?
Der Weg zum Kleingärtner beginnt mit der Suche nach einem Kleingarten.
Begriffsbestimung: Der Kleingarten (KG) ist ein Stück Land, das begrenzt und größenmäßig als Bestandteil einer Kleingartenanlage festgeschrieben ist, die von einem Kleingartenverein verwaltet und deren Einzelgärten an seine Mitglieder, Kleingärtner, verpachtet werden.
Der Kleingarten
unterliegt ausschließlich der kleingärtnerischen Nutzung,
dient der nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung,
der Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf des Pächters sowie
der Erholung.
die in mehrere Einzelgärten, die Kleingärten, aufgeteilt ist,
in der es Gemeinschaftsflächen wie Wege, Frei-, Grün- und Spielflächen gibt und
zu der Gemeinschaftsgebäude und Vereinshäuser zählen.
Die gesetzliche Grundlage des Kleingärtnerns bildet das Bundeskleingartengesetz (BkleingG). Gemeinsam mit den allgemeingültigen Gesetzen wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für die Reglung des Pachtverhältnisses und des Vereinsrechtes leiten sich daraus die Gestaltung des Pachtvertrages, die Vereinssatzung und die Gartenordnung des Vereins ab. Insofern es keine gegensätzlichen Festlegungen gibt gilt im Verband ergänzend die Richtlinie des Kreisverbandes der Kleingärtner Sonneberg e.V. zum Bauen in den KGA seiner Mitgliedsvereine, abgestimmt mit den Städten und Gemeinden.
Wer kann Kleingärtner in den Mitgliedsvereinen werden?
In den Reihen der Kleingärtner ist der Interessent immer willkommen, der aus Freude am Leben in und mit der Natur das Gut Kleingarten zu schätzen weis, entsprechend seiner Bestimmung nutzt, schützt und die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhält. Stets gefragt und unverzichtbar sind gegenseitige Rücksichtnahme sowie die Bereitschaft sich mit für das Allgemeinwohl im Verein einzusetzen. Die Kleingartenvereine sind politisch und konfessionell neutral.
Wo werde ich im Kreisverband der Kleingärtner Sonneberg e.V. auf der Kleingartensuche fündig?
Der Verband zählt 34 Mitgliedsvereine verteilt auf Sonneberg, Neuhaus am Rennweg und Neuhaus-Schierschnitz. Wo letztendlich der gewünschte Kleingarten zu finden ist entscheidet sich
durch das Angebot an freien Gärten in den Mitgliedsvereinen
in Übereinstimmung mit den persönlichen Lagevorstellungen.
die Zusammenstellung der
Mitgliedsvereine
der Flyer mit Lagebeschreibung der KGA
Spaziergänge durch die KGA
Gespräche mit den Kleingärtnern
Aushänge in den Schaukästen in den KGA
Suche auf den Internetseiten der Vereine
Die Kleingartenübernahme
Die Neuaufnahme von Mitgliedern und Gartenübergabe einschließlich deren organisatorischer Abwicklung erfolgt allein durch die Vereinsvorstände. Im Rahmen des vom Vereinsvorstand festgelegten Aufnahmeverfahrens
wird die Kleingartenbewirtschaftung besprochen,
erhält jeder Neu-Kleingärtner in den für ihn bestimmten Unterlagen eine Gartensatzung, eine Gartenordnung und seinen Pachtvertrag mit dem Kleingartenverein,
wird der Neugärtner mit den organisatorischen -, praxisbezogenen - und rechtlichen Grundlagen des Kleingärtnerns im Verein vertraut gemacht und
vorzugsweise ein Kleingarten-Übergabe/Übernahmeprotokoll erstellt.
Es besteht umgekehrt die Möglichkeit für den Kleingartenanwärter eigene Fragen und Probleme anzusprechen.
Das Kleingarten-Übergabe/-Übernahmeprotokoll
Zwischen allen am Pächterwechsel beteiligten Vertragsparteien,
Vereinsvorstand,
abgebendem Pächter/Vorpächter und
übernehmendem Pächter/Nachpächter (z. Bsp. dem Neugärtner)
Parameter des Kleingartens
Terminfestlegungen
Beseitigung von Mängeln im Kleingarten (Umfang, Termine und Verantwortlichkeiten)
Schlüsselübergaben
Zählerstände der Messeinrichtungen für Elektroenergie und Frischwasserversorgung
finanzieller Wert des Kleingartens und
ggfs. fotodokumentarische Erfassung des Kleingarten-Ist-Zustandes
Hilfreich:
Für die Nachvollziehbarkeit der getroffenen Festlegungen durch alle Parteien und
die Verrechnung des pächterangepassten Elektroenergie- und Frischwasserverbrauches.
weder den privatrechtlichen Vertrag über den finanziellen Wert des Kleingartens zwischen dem Vor- und Nachpächter
noch den Pachtvertrag zwischen Kleingartenverein und Nachpächter.
Was kostet ein Kleingarten?
Auch wenn der Kleingarten für den Kleingärtner einem Geschenk gleichkommt, ist er doch nicht ganz kostenlos.
Kosten entstehen
bei der Übernahme,
regelmäßig nach der Übernahme und
für die Bewirtschaftung während der Nutzung des Kleingartens.
Kosten bei der Übernahme, Abrechnung entsprechend der Vereinsregelung:
mindestens aber der finanzielle Wert für den Kleingarten (ohne Grund und Boden, nur bauliche Anlagen und Anpflanzung), verantwortlich Vorpächter und Verein
ggfs. eine Kaution, einmalig, verantwortlich Verein
Regelmäßig anfallende Kosten nach der Übernahme des Kleingartens, Abrechnung entsprechend der Vereinsregelung durch den Verein an den Kleingärtner, in der Regel in einer Jahresrechnung:
ggfs. eine Aufnahmegebühr, einmalig
ggfs. Mahngebühren
ggfs. Umlage Porto und Versand
die Pacht (Pachtgebühr/qm multipliziert mit der Kleingartenfläche)
der Mitgliedsbeitrag
ggfs. Abgeltung nicht geleisteter Arbeitsstunden (siehe hierzu Punkt Arbeitseinsätze)
Elektroverbrauch
Wasserverbrauch
Versicherungsleistungen
Bezug der Zeitschrift Gartenflora über den Verein, optional
Zusätzlich zu berücksichtigende Kosten, die kein Bestandteil der Abrechnung mit dem Verein sind sondern Eigenleistungen des Kleingärtners:
Bepflanzungen
Gartenausrüstung
Reparaturen und Instandhaltung im Kleingarten
Wo bekommt der Neu- und Kleingärtner Hilfe?
Nicht jeder Neugärtner hat neben seiner Liebe zum Leben in und mit der Natur, seinem Gespür für unsere heimische Pflanzen- und Tierwelt und seine Leidenschaft für das Gärtnern eigene Erfahrungen mit der Bewirtschaftung eines Kleingartens. Oft herrscht Unsicherheit. Sie kann sogar den Entscheid für einen Kleingarten verhindern. Das muss nicht sein! Hier kann Abhilfe geschaffen werden!
Die Mitglieder der Vereinsvorstände und ihre Vereinsmitglieder stehen für alle Kleingärtner bei Fragen oder Problemen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Hilfreich:
Anfrage an den Vereinsvorstand
Anfrage an den Fachberater im Verein
Austausch mit anderen Kleingärtnern
Durchstöbern der Internetseite des Kreisverbandes wie
Fachberatung/WertermittlungNutzen der Medienlandschaft
Finanzen,
Öffentlichkeitsarbeit,
Kleingartenrecht und
Formulare zum Herunterladen.
Was hat es mit Arbeitseinsätzen im Verein auf sich?
Die Gemeinschaftseinrichtungen und gemeinschaftlich nutzbare Fläche in den Kleingartenanlagen müssen gepflegt, gewartet und unterhalten werden. Dies kann und muss in erster Linie durch die Gemeinschaft der Kleingärtner geschehen. In der Vereinssatzung ist die Pflicht des Kleingärtners zu Arbeitseinsätzen geregelt. Im Einzelnen werden Festlegungen zu deren
Durchführung,
Leistungsumfang,
Leistungszeitraum und
ggfs deren mögliche Abgeltung durch einen finanziellen Beitrag getroffen.
Darf der Kleingärtner Baumaßnahmen im Kleingarten vornehmen?
Grundsätzlich gilt auch hier die Beachtung der gesetzlichen Grundlagen insbesondere der Richtlinie des Kreisverbandes der Kleingärtner Sonneberg e.V. zum Bauen in den KGA seiner Mitgliedsvereine. Die Richtlinie
ist abgestimmt mit den verwaltungsmäßig zuständigen Baubehörden der Städte und Gemeinden für die jeweiligen Mitgliedsvereine,
ist bindend für alle baulichen Anlagen im Kleingarten in allen seinen Einzelheiten die errichtet oder verändert werden sollen,
ist verbindlich für das Baugenehmigungsverfahren.
Hilfreich:
Für die Kleingärtner im Verband entfällt der lange Weg zur Baugenehmigung für Baumaßnahmen im Kleingarten über die örtlichen Baugenehmigungsbehörden. Das spart Zeit, Wege und Geld. Entsprechend in der Richtlinie festgelegtem Genehmigungsverfahren erteilt der Vereinsvorstand die Erlaubnis.
In jedem Fall wichtig und ebenso hilfreich auch bei Bauplänen für den Kleingarten ist der erste Weg zum Vereinsvorstand. Nach dem geplanten Bauvorhaben des Kleingärtners lassen sich so schon im Vorfeld Aussagen zur Machbarkeit treffen sowie die Absprachen zur weiteren Verfahrensweise vereinbaren.
In den Kleingärten der KGA der Mitgliedsvereine des Kreisverbandes der Kleingärtner Sonneberg e.V.
bedürfen alle Baumaßnahmen an deren baulichen Anlagen der Zustimmung des Kleingarten-Vereinsvorstandes und
ohne die Zustimmung des betreffenden Kleingarten-Vereinsvorstandes ist die Durchführung sämtlicher derartiger Baumaßnahmen verboten.