Fachberatung und Wertermittlung
Fachberatung: Fachliche Beratung der Verbandsmitglieder des KV, Schulung und Anleitung der zuständigen Vereinsverantwortlichen der Mitgliedsvereine zu Fachwissen für die Garten- und kleingärtnerische Praxis unter Berücksichtigung der Belange des Bundeskleingartengesetzes, des Natur- und Umweltschutzes sowie der Landschaftspflege bei der Bewirtschaftung der Kleingärten und der Gestaltung der Kleingartenanlagen mittels Einsatz unterstützender Bildungsinstrumente und –maßnahmen
Wertermittlung: Bestandserfassung und Bewertung von Kleingärten gemäß der Bewertungsrichtlinie des Landesverbandes Thüringen der Gartenfreunde e.V.
Ansprechpartner des Kreisverbandes:
Günter Liebermann, Mitglied KGV "Eller" e.V.
Kreisverband der Kleingärtner Sonneberg e. V., Gustav-König-Straße 27, 96515 Sonneberg
✆: (03675) 429322
E-Mail: kv.garten.son@t-online.de
Ansprechpartner des Kreisverbandes:
Rolf Otto, Vorsitzender des Kleingartenvereins Waldhaus 1926 e.V.
Kreisverband der Kleingärtner Sonneberg e. V., Gustav-König-Straße 27, 96515 Sonneberg
✆: (03675) 429322
E-Mail: kv.garten.son@t-online.de
Was ist mein Kleingarten wert?
Wertermittlungen sind durch den Vereinsvorstand beim Kreisverband anzumelden, wenn u.a.
- ein Pächterwechsel erfolgen soll,
- ein Vermögensnachweis, z.B. bei Ehescheidungen, erforderlich ist,
- eine Kündigung durch den Verein erfolgt,
- der bisherige Pächter verstorben ist,
- der Kleingartenpächter den Wert seines Kleingartens feststellen lassen möchte.
Grundsätzlich sind bei Pächterwechsel und Vermögensnachweis Wertermittlungen durchzuführen.
Der Vereinsvorstand hat die Wertermittlung ordnungsgemäß vorzubereiten.
Dazu zählt u.a.:
- Abfordern von Genehmigungen und Bauunterlagen vom abgebenden Pächter bzw. aus eigenem Bestand,
- Aussagen zum Bestandsschutz der baulichen Anlagen,
- Beschluss über Abriss ungesetzlicher Bauten,
- Beschluss über Ziergehölze und Koniferen über drei Meter,
- vom abgebenden Pächter eingebrachte Umlagen,
- Ver- und Entsorgung und Grenzzustände.
Der Vereinsvorstand hat rechtzeitig (14 Tage vor dem Bewertungstermin) den abgebenden Pächter einzuladen.
Eine Bewertung ohne Auftrag, den Pächter oder einen von ihm Beauftragten ist nicht statthaft. Fehlt der abgebende Pächter trotz Terminzusage unbegründet, sind die anfallenden Aufwendungen ihm anzulasten. Dies gilt analog für Versäumnisse durch den Vorstand.
Kosten einer Wertermittlung
Aufwandsentschädigung
Für die Aufwandsentschadigung der Wertermittler gelten im Grundsalz folgende Werte pro Wertermittlungsauftrag:

Die Entschädigungen der Nebenkosten (Auslagen) für die Leistungserbringung des Bewerters und des Mitgliedsverbandes in Vorbereitung und Durchführung einer Wertermittlung betragen:
- pauschal 20,00 Euro für z.B. Fotos, Papier, Tinte, Toner, Kopien u.ä.;,
- Fahrtkosten 0,42 €/gefahrene Kilomteter,
Für den Verein/Verband ist eine pauschale Abgabe von zehn Prozent der Nettosumme (ohne Nebenkosten) bzw. entsprechend gesonderten Festlegungen anzusetzen.
Ist das Wertermittlungsprotokoll nicht vollständig (fehlender fotografischer Nachweis oder unvollständig ausgefüllt), ist ein Abzug bis zu 30 Prozent der Aufwandsentschädigung vorzunehmen.
Die Entschädigung des Wertermittlers trägt der abgebende Pächter bzw. der Auftraggeber. Sie ist auch zu entrichten, wenn kein Pächterwechsel zustande kommmt oder die zwischen den Parteien vereinbarten Preise von der Schätzung abweichen.
Abzüge z.B. für Rodung, Abbruch u.ä. mindern die Grundlage für die Entschädigungsberechnung nicht, sondern sind dem Grundbetrag hinzuzurechnen.