Kreisverband der Kleingärtner Sonneberg e.V.
Zahlen und Fakten
Der Kreisverband (KV) der Kleingärtner Sonneberg e.V. ist
eine gemeinnützige Vereinigung zur Förderung des Kleingartenwesens im Freistaat Thüringen, Landkreis Sonneberg
Mitglied des Landesverbandes Thüringen der Gartenfreunde e.V.
Generalpächter für das kleingärtnerisch, im Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BkleingG) genutzte Land der Mitgliedsvereine
Berater und Dienstleister für seine Mitgliedsvereine und deren Mitglieder
politisch und konfessionell neutral
finanziert aus Mitgliedsbeiträgen der Mitgliedsvereine und Spenden.
Die Arbeit des KV-Vorstandes erfolgt auf ehrenamtlicher Basis, selbstlos und uneigennützig.
insgesamt 34 Mitgliedskleingartenvereine, davon
25 Vereine in der Stadt Sonneberg
8 Vereine in der Stadt Neuhaus am Rennweg
1 Verein in der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz
1793 Kleingartenparzellen in ganzjährig öffentlich zugänglichen Kleingartenanlagen (KGA) und
718.600 qm Gesamtpachtfläche Kleingartenland.
Gründung
Aus den VKSK-organisierten Kleingartenverbänden im Stadt- und Landkreis Sonneberg werden nach der Wiedervereinigung der beiden Deutschen Staaten juristisch selbstständige Kleingartenvereine mit Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht Sonneberg und Kreisgericht Neuhaus am Rennweg.
Zum Schutz und der Wahrung der Interessen der Kleingärtner schließen sich die Kleingärtner Sonnebergs und Neuhaus-Schierschnitz zum Stadtverband der Kleingärtner Sonneberg e.V. zusammen. Die Kleingärtner in Neuhaus am Rennweg organisieren sich im Kreisverband Neuhaus am Rennweg der Kleingärtner e.V. Beide Verbände werden Mitglied im Landesverband Thüringen der Gartenfreunde e.V..
Mit der Kreisreform am 01.07.1994 in Thüringen werden die Landkreise und kreisfreien Städte im Freistaat Thüringen neu gegliedert und zugeordnet. Auch der Landkreis (LK) Sonneberg wird neu aufgestellt. Der bis zu diesem Zeitpunkt existierende LK Neuhaus am Rennweg gehört von nun an zum überwiegenden Teil zum LK Sonneberg. Die Vereine des KV Neuhaus am Rennweg der Kleingärtner e.V. und des Stadtverbandes der Kleingärtner Sonneberg e.V. erklären ihren Zusammenschluss zu einem gemeinsamen Verband (siehe Grafik).
An der Delegiertenversammlung des Stadtverbandes Sonneberg der Kleingärtner e.V. am 22.04.1995 nehmen Delegierte aus beiden sich erklärenden Verbänden teil. Nach angenommenem Beschluss wird der Kreisverband der Kleingärtner Sonneberg e.V. gegründet. Es wird der erste Vorstand gewählt: Vorstandvorsitzender, Stellvertreter Sonneberg, Stellvertreter Neuhaus am Rennweg, Fachberater, Schatzmeister, Schriftführer, Beisitzer (Öffentlichkeitsarbeit, Recht und Wertermittlung) und zwei Kassenprüfer. Auf der Grundlage des Bundeskleingartengesetzes und des BGB werden die Satzung, die Kassenordnung und die Rahmengartenordnung angenommen.
Künftig wird im Dreijahresrhythmus der Vorstand des KV neu gewählt.
Der gemeinsame Verband eröffnet seine Geschäftsstelle im Gewerkschaftshaus Ecke Bismarckstraße/Gustav-König-Straße im Stadtgebiet von Sonneberg. Sie wird zum Anlaufpunkt für alle Anfragen rund um den Kleingarten. In der Vorstandssitzung am 04.09.1997 wird die Kündigung des bis dahin angemieteten Raumes und der Umzug in die Industrie- und Handelskammer in Sonneberg beschlossen. Seit dem 24.11.1997 befindet sich das Büro in der Gustav-König-Straße 27.
Aufgaben
Die Grundlage für die Arbeit des Kreisverbandes bilden Bundeskleingartengesetz, BGB sowie alle relevanten Gesetze für das Kleingartenwesen mit dem Ziel
Förderung des Kleingartenwesens im Landkreis Sonneberg
Förderung und Erhaltung von Kleingartenanlagen
Förderung der Volksgesundheit, des Umweltschutzes, des Naturschutzes, der Landschafspflege und die Heranführung der Jugend zur Naturverbundenheit unter Beachtung des Grundsatzes der Gemeinnützigkeit in Verbindung mit den Kleingartenvereinen
Einsatz für die Belange eines zeitgemäßen Kleingartenwesens auf der Grundlage des Bundeskleingartengesetzes in sozialpolitischer und städtebaulicher Hinsicht
Einsatz für den Beitritt weiterer bestehender Kleingartenvereine in den Städten und Gemeinden des Landkreises Sonneberg auf freiwilliger Basis
Arbeiten ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Sinne des Bundeskleingartengesetzes sowie des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke'' der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung
Beantragung der Anerkennung als gemeinnützige Kleingärtnerorganisation im Sinne des Bundeskleingartengesetzes und der Abgabenordnung
Die Aufgaben beinhalten
Sicherung des Bestandsschutzes für kleingärtnerisch genutztes Land der Mitgliedsvereine auf der Grundlage des Bundeskleingartengesetzes
Förderung gemeinnütziger Projekte und Vorhaben des Kleingartenwesens im Landkreis Sonneberg
Mittel des KV dienen ausschließlich zur Förderung des Kleingartenwesens im Interesse der Mitglieder
Mitwirkungspflicht bei der Bereitstellung von Kleingartenland für die Bevölkerung
In Abstimmung mit den Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden alle KGA der Mitgliedsvereine des Kreisverbandes Sonneberg e. V. als festen Bestandteil des Öffentlichen Grüns zu definieren und als solches in den bestätigten Flächennutzungsplänen auszuweisen
Unterstützung zur der Stärkung der Fachkompetenz der Vereinsvorstände durch Betreuung, Schulung und Beratung
Aufbau einer breiten Öffentlichkeitsarbeit nach innen und nach außen
Konstruktive Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. (BDG), dem Landesverband Thüringen der Gartenfreunde e.V., Kleingartenverbänden auf Landes- und Bundesebene sowie Vertretern aus Politik, Wirtschaft, den Medien und des öffentlichen Lebens auf kommunaler und überregionaler Ebene.
Wie der Vorstand des KV die Aufgaben in der Praxis umsetzt
KV tritt als Generalpächter für die Kleingartenpachtflächen auf – zwischen KV und Mitgliedsvereinen werden entsprechende Zwischenpachtverträge abgeschlossen
Führen der Wettbewerbs–Ausschreibung des Wettbewerbes zur Teilnahme der KGV und Einzelgärten auf Verbandsebene, Teilnahme von KGV auf Landesebene
Unterstützung der Mitgliedsvereine bei der Umsetzung und Einhaltung des Bundeskleingartengesetzes, Durchsetzung und Einhaltung relevanter neuer Gesetze, Verordnungen, Satzungen und Richtlinien für das Kleingartenwesen
Organisation von Schulungen der Vereinsvorstände und der Kreisvorstandsmitglieder
Arbeiten nach einem jährlich abgestimmten Arbeits- und Schulungsplänen
Durchführung wöchentlicher Sprechstunden für die Verbandsmitglieder in der Geschäftsstelle zu Fragen rund um den Kleingarten
Durchführung von monatlichen Kreisvorstandssitzungen und jährlich zwei Gesamtvorstandssitzungen mit allen Vereinsvorständen und Einladungen an Vertreter der Städte und Gemeinden, Persönlichkeiten des Landratsamtes, der Stadtverwaltungen
Teilnahme am Bundes- und Landesverbandstag, an Veranstaltungen des Landesverbandes und der Mitgliedsvereine
Tag der Gartens–Initiative auf Anregung des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e.V. (BDG) aus dem Jahre 1984, um auf Faszination Kleingarten und Bedeutung des Kleingartenwesens in der Öffentlichkeit aufmerksam zu machen. Der KV-Vorstand unterstützt und fördert die jährliche Durchführung des Tages des Gartens mit jährlich wechselnden Veranstaltungsvereinen.
Veröffentlichungen zur Arbeit des KV-Vorstandes und das Vereinsleben in der Lokalpresse und in der Thüringer Gartenzeitung (heute Thüringer GartenFlora)
Anerkennung und Würdigung ehrenamtlicher Arbeit der Verbandsmitglieder und die Auszeichnung verdienter Gartenfreunde (anläslich des jährlichen Tages des Ehrenamtes)
1998 - Benennung von Paten aus dem Vorstand des KV für die einzelnen Mitgliedsvereine
2004 - Annahme der aktualisierten Satzung des KV (Generalversammlung, 17.04.2004)
2014 - Vorstand des KV setzt sich für eine politische Mitverantwortung bei der Gestaltung bedarfsgerechter Pachtverhältnisse ein
2015 - Erarbeitung von Vereins-Entwicklungskonzeptionen durch die KGV
Ergebnisse
Was der Vorstand des KV mit seiner Arbeit erreicht hat
Alle Mitgliedsvereine des Kreisverbandes Sonneberg e. V. sind als Bestandteil des Öffentlichen Grüns in den bestätigten Flächennutzungsplänen ausgewiesen
Die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit als Grundvoraussetzung für die Anerkennung als Kleingartenverein ist allen angeschlossenen Vereinen erteilt
Gewinnung von Fachberatern für die fachtechnische Unterstützung der Kleingärtner
Kleingartenvereine des Kreisverbandes Sonneberg e.V. sind in der Teilnahme am Wettbewerb sowohl auf Landes- als auch auf Verbandsebene und im Einzelwettbewerb erfolgreich
Festschreibung und Gestaltung einheitlicher Pachtzinse und Abgaben für Kommunen auf sozial verträglicher Basis für alle angeschlossenen Vereine. Sozial verträgliche Pachtzinse sind auf der Grundlage von Gutachten des Katasteramtes für Sonneberg und Neuhaus am Rennweg einschließlich der Wertermittlungsstichtage (Nhs./Rwg. 30.06.1995, Sonneberg 06.12.1994) (Gutachten über den ortsüblichen Pachtzins im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau im Stadtgebiet Sonneberg/Neuhaus am Rennweg gemäß § 5 Bundeskleingartengesetzes vom 28.02.1983 BGBL.I S. 210 in der jeweils geltenden Fassung) festgeschrieben
Forderungen verschiedener Verpächter nach überhöhten Pachtzinsen konnten durch den Vorstand des KV auf dieser Grundlage für die Kleingartenanlagen der Mitgliedsvereine "Selbsthilfe", "Am Glasbach", "Eller", "Waldhaus 1926" und „Stadion“ (alle Sonneberg) sowie "Wulst I" und "Zur Amalienruh" (beide Neuhaus am Rennweg) erfolgreich zurückgewiesen werden
Erheben von Beiträgen durch die Wasserwerke Sonneberg und Neuhaus am Rennweg in Folge geltender Gesetzgebung (nach 1990 Kommunalabgabengesetz) wird für kleingärtnerisch im Sinne des Bundeskleingartengesetzes genutztes Land zinslos ausgesetzt bzw. Flächen zur Beitragsberechnung für die in KGA des KV verpachteten Vereinsheime pauschalisiert.
Kommunalabgaben (Straßenausbaubeiträge) von KGA des KV werden abgewendet
Unterstützung der Mitgliedsvereine in Fragen Vereinsunterlagen, Vorstandsbildung
Abonnements der Presseartikel "Der Fachberater", "Gartenflora" mit Beilage Thüringer Gartenzeitung (heute ThüringerGartenflora)
Laufende Presseveröffentlichungen zur Arbeit des Vorstandes des KV und das Vereinsleben in der Lokalpresse (Freies Wort, Wochenspiegel) und in der Thüringer Gartenzeitung (heute Thüringer GartenFlora)
1995 - Unterzeichnung eines Generalpachtvertrages zwischen KV und der Stadt Sonneberg (Juni 1995)
1995 - Aufbau und Erhalten einer konstruktiv arbeitenden Geschäftsstelle. Sie wird zum Anlaufpunkt für alle Verbandsmitglieder. Der KV erhält Unterstützung im Rahmen der Bewilligung von Arbeitsförderungsmaßnahmen.
1996 - Der KV, vertreten durch seinen Vorstand, ist Generalpächter für das kleingärtnerisch im Sinne des Bundeskleingartengesetzes genutzte Land aller Mitgliedsvereine (01.01.1996)
1997 - Teilnahme Stadtfest mit eigenem Stand des KV am Juttaplatz (27./28.09.1997)
1999 - Teilnahme am großen Festumzug anlässlich der 650-Jahrfeier von Sonneberg (23.09. – 01.10.1999)
1999 - In Umsetzung des Bundeskleingartengesetzes bringt der Vorstand des KV die Richtlinie des KV der Kleingärtner Sonneberg e.V. zum Bauen in den KGA seiner Mitgliedsvereine auf den Weg, abgestimmt mit Städten und Gemeinden.
1999 - Als erster Verband im Freistaat Thüringen können die Mitgliedsvereine des KV der Kleingärtner Sonneberg e.V. ihre Bautätigkeit im Rahmen des Bundeskleingartengesetzes selbst bestimmen. Behördengänge und Kosten werden eingespart (20.11.1999)
2002 - Abschluss Beratervertrag KV-Anwalt zur juristischen Beratung des KV in Fragen Kleingartenrecht. Mit dessen Unterstützung wird zum Beispiel eine erste Klage gegen den KGV Wulst I e.V. aus Neuhaus am Rennweg einschließlich seines KV (KGV als Mitglied des KV), erfolgreich abgewiesen.
2002 - Teilnahme am Festumzug anlässlich des 7. Thüringentages mit Veranstaltungsort Sonneberg mit Festwagen und einer Gruppe Kleingärtner des KGV Mariensee 1921 e. V. (06.10.2002)
2002 - Kleingärtner spenden 3417,50 Euro für die Opfer der Jahrhundertflut 2002 (20.11.2002)
2003 - Wassergrundgebühr wird durch die reine Sommernutzung der Wasserversorgung (WV) in den KGA unter Festschreibung von Auflagen (für Monate Oktober bis März) halbiert (Dezember 2002/Januar 2003, Festlegung KV mit WWS Januar 2003)
2005 - Festschrift anlässlich 10 Jahre KV der Kleingärtner Sonneberg e.V
2005 - 10 Jahre KV der Kleingärtner Sonneberg e.V. Festveranstaltung im Gesellschaftshaus (27.10.2005)
2007 - Sonderregelung zum Fällen von Bäumen in KGA des KV: In Kleingärten auf Grundlage des Bundeskleingartengesetzes gilt Kleingartenrecht und nicht die Baumschutzsatzung (Mitteilung des Vorstandes des KV an die Vereinsvorstände Nr. 02/2007). Die kostenpflichtige Genehmigung zum Fällen von Bäumen in KGA des KV nach der Baumschutzsatzung wird abgewehrt (April 2007).
2010 - Flyer des KV der Kleingärtner Sonneberg e. V. Kleingärtnern
2011 - Teilnahme am Tag der offenen Tür im LRA Sonneberg (02.09.2011)
2012 - 1. Ausschreibung um den Kegel-Wanderpokal des KV der Kleingärtner Sonneberg e.V. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitgliedsvereine des KV. Der Sieger im Wettbewerb erhält den Pokal und ist Pokalverteidiger sowie Ausrichter des Wettstreits im darauffolgenden Jahr, gefördert und unterstützt durch den Vorstand des KV.
2014 - Erster Teilerfolg in der politischen Mitverantwortung in Fragen des Rückbaus von Kleingartenflächen in Südthüringen – der Entwurf des Landwirtschaftsministeriums Thüringen zur Brachflächenrevitalisierung mit Inhalt Rückbau und Beräumung von Kleingartenanlagen Seitens des Flurneuordnungsamt Meiningen soll eine KGA des KV der Kleingärtner Sonneberg e.V. als Präzedenzfall für Südthüringen entwickelt werden. Sowohl im Flurneuordnungsamt Meiningen als auch durch dessen tatkräftige Unterstützung im Landwirtschaftsministerium Thüringen wird dort Gehör gefunden. Im Staatanzeiger 2015 soll diesbezüglich die Förderung von 2015 bis 2020 vorgestellt werden.
2014 - Vorbereitung der Pressemappe mit Inhalt zu allen Vereinen
2015 - Start der Webpräsenz des KV der Kleingärtner Sonneberg e.V.
Stärken
Was den Kreisverband auszeichnet
Sicherung des Bestandsschutzes der KGA des KV der Kleingärtner Sonneberg e.V.
Rolle des KV der Kleingärtner Sonneberg e.V. als Generalpächter für die Mitgliedsvereine
Eintrag aller KGA der Mitgliedsvereine des KV der Kleingärtner Sonneberg e.V. in den bestätigten Flächennutzungsplänen
Festschreibung und Gestaltung einheitlicher Pachtzinse und Abgaben für Kommunen auf sozial verträglicher Basis für alle angeschlossenen Vereine. Sozial verträgliche Pachtzinse sind mit den Gutachten des Katasteramtes festgeschrieben.
Konstruktive Zusammenarbeit mit dem Flurneuordnungsamt Meiningen, dem Landwirtschaftsministerium Thüringen, mit den Persönlichkeiten und Vertretern des Landtages, dem Landratsamt, der Städte und Gemeinden, dem Bau- und Wirtschaftsauschuss sowie den Finanzämtern, den Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband Sonneberg und Zweckverband für Neuhaus am Rennweg,dem Wasserwerk Sonneberg sowie dem Kleingarten-Versicherungsdienst (KVD)