Informationen für Klein- und Neugärtner

Weshalb entscheidet man sich für einen Kleingarten?

Gründe für die Übernahme eines Kleingartengartens gibt es sicherlich ungezählt: Als Gegenpol zum hektischen Alltag, als Ausgleich zur täglichen Arbeitsroutine oder aus Sehnsucht nach dem einfachen und unverfälschten Leben in und mit der Natur. Die eigene Frische auf seinem Tisch von der Aussaat bis zum Verzehr selbst bestimmen zu können ist von unschätzbarem Wert –zu wissen was wo drin ist und was man isst. Körperliche Arbeit an frischer Luft, zwanglos und gut gelaunt kann nur der Gesundheit dienen. Auch an die Seele ist gedacht–den Stolz des Kleingärtners über das Geschaffene in seinem kleinen Reich auf Zeit. Wie wohltuend ist ein Plausch über den Gartenzaun. In fröhlicher gemeinschaftlicher Runde unter sommerlichen Abendhimmel, begleitet von Grillenzirpen das gemeinsame Tageswerk genießen. Es stellt sich das Gefühl ein, dass die Gemeinschaft doch etwas bewirken kann—Ein Wohlgefühl innerhalb der Gemeinschaft wenn nur jeder einen Beitrag dazu leistet. Es ist kein Geheimnis, dass es nicht nur Vorteile gibt. Manche Arbeit fällt dann auch schon einmal dem Muss zum Opfer. Die Entschädigung aber für so manch schweißtreibenden Baum- und Heckenschnitt oder die mühevolle Unkrautsuche sind für den Kleingärtner die vielen kleinen Wunder und Schönheiten des Kleingartens.

Hilfreich:



Wie werde ich Kleingärtner im Kreisverband der Kleingärtner Sonneberg e.V.?

Der Weg zum Kleingärtner beginnt mit der Suche nach einem Kleingarten.

Begriffsbestimung: Der Kleingarten (KG) ist ein Stück Land, das begrenzt und größenmäßig als Bestandteil einer Kleingartenanlage festgeschrieben ist, die von einem Kleingartenverein verwaltet und deren Einzelgärten an seine Mitglieder, Kleingärtner, verpachtet werden.

Der Kleingarten

Die Kleingartenanlage (KGA) ist eine begrenzte und größenmäßig festgeschriebene Fläche, Alle Kleingartenanlagen des Verbandes sind ganzjährig für die Öffentlichkeit zugängig.

Die gesetzliche Grundlage des Kleingärtnerns bildet das Bundeskleingartengesetz (BkleingG). Gemeinsam mit den allgemeingültigen Gesetzen wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für die Reglung des Pachtverhältnisses und des Vereinsrechtes leiten sich daraus die Gestaltung des Pachtvertrages, die Vereinssatzung und die Gartenordnung des Vereins ab. Insofern es keine gegensätzlichen Festlegungen gibt gilt im Verband ergänzend die Richtlinie des Kreisverbandes der Kleingärtner Sonneberg e.V. zum Bauen in den KGA seiner Mitgliedsvereine, abgestimmt mit den Städten und Gemeinden.



Wer kann Kleingärtner in den Mitgliedsvereinen werden?

In den Reihen der Kleingärtner ist der Interessent immer willkommen, der aus Freude am Leben in und mit der Natur das Gut Kleingarten zu schätzen weis, entsprechend seiner Bestimmung nutzt, schützt und die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhält. Stets gefragt und unverzichtbar sind gegenseitige Rücksichtnahme sowie die Bereitschaft sich mit für das Allgemeinwohl im Verein einzusetzen. Die Kleingartenvereine sind politisch und konfessionell neutral.



Wo werde ich im Kreisverband der Kleingärtner Sonneberg e.V. auf der Kleingartensuche fündig?

Der Verband zählt 34 Mitgliedsvereine verteilt auf Sonneberg, Neuhaus am Rennweg und Neuhaus-Schierschnitz. Wo letztendlich der gewünschte Kleingarten zu finden ist entscheidet sich

Hilfreich:
Die Nachfrage nach freien Gärten ist grundsätzlich an die einzelnen Mitgliedsvereine zu richten. Auskünfte zur Gartenübernahme und Mitgliedschaft erteilen die Vereinsvorstände.



Die Kleingartenübernahme

Die Neuaufnahme von Mitgliedern und Gartenübergabe einschließlich deren organisatorischer Abwicklung erfolgt allein durch die Vereinsvorstände. Im Rahmen des vom Vereinsvorstand festgelegten Aufnahmeverfahrens

Hilfreich:
Mit der Unterzeichnung des Pachtvertrages durch beide Parteien, Verein und Pächter, ist der Kleingartenanwärter damit Kleingärtner, d. h. der Pächter und gleichzeitig Mitglied des Kleingartenvereins. Das bedeutet ohne Mitgliedschaft im Kleingartenverein kann keine Bewirtschaftung des Kleingartens erfolgen. Mit seiner Unterschrift erkennt der Pächter die Gartensatzung und Gartenordnung des Vereins an.



Das Kleingarten-Übergabe/-Übernahmeprotokoll

Zwischen allen am Pächterwechsel beteiligten Vertragsparteien,

werden sämtlichst getroffene und rechtswirksame Festlegungen innerhalb der Kleingarten-Übergabe/Übernahme werden in diesem Protokoll festgehalten. Mögliche Inhalte:
Hilfreich:
Das Kleingarten-Übergabe/Übernahmeprotokoll ersetzt Beide Verträge sind gesondert abzuschließen.



Was kostet ein Kleingarten?

Auch wenn der Kleingarten für den Kleingärtner einem Geschenk gleichkommt, ist er doch nicht ganz kostenlos.
Kosten entstehen

Kosten bei der Übernahme, Abrechnung entsprechend der Vereinsregelung:

Regelmäßig anfallende Kosten nach der Übernahme des Kleingartens, Abrechnung entsprechend der Vereinsregelung durch den Verein an den Kleingärtner, in der Regel in einer Jahresrechnung:

Zusätzlich zu berücksichtigende Kosten, die kein Bestandteil der Abrechnung mit dem Verein sind sondern Eigenleistungen des Kleingärtners:



Wo bekommt der Neu- und Kleingärtner Hilfe?

Nicht jeder Neugärtner hat neben seiner Liebe zum Leben in und mit der Natur, seinem Gespür für unsere heimische Pflanzen- und Tierwelt und seine Leidenschaft für das Gärtnern eigene Erfahrungen mit der Bewirtschaftung eines Kleingartens. Oft herrscht Unsicherheit. Sie kann sogar den Entscheid für einen Kleingarten verhindern. Das muss nicht sein! Hier kann Abhilfe geschaffen werden! Die Mitglieder der Vereinsvorstände und ihre Vereinsmitglieder stehen für alle Kleingärtner bei Fragen oder Problemen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Hilfreich:



Was hat es mit Arbeitseinsätzen im Verein auf sich?

Die Gemeinschaftseinrichtungen und gemeinschaftlich nutzbare Fläche in den Kleingartenanlagen müssen gepflegt, gewartet und unterhalten werden. Dies kann und muss in erster Linie durch die Gemeinschaft der Kleingärtner geschehen. In der Vereinssatzung ist die Pflicht des Kleingärtners zu Arbeitseinsätzen geregelt. Im Einzelnen werden Festlegungen zu deren

Das bedeutet, dass in Abhängigkeit der Festlegungen in der Jahresrechnung durch den Verein an den Kleingärtner im Zutreffensfall ein Betrag für nicht geleistete Arbeitsstunden verrechnet werden kann.



Darf der Kleingärtner Baumaßnahmen im Kleingarten vornehmen?

Grundsätzlich gilt auch hier die Beachtung der gesetzlichen Grundlagen insbesondere der Richtlinie des Kreisverbandes der Kleingärtner Sonneberg e.V. zum Bauen in den KGA seiner Mitgliedsvereine. Die Richtlinie

Dementsprechend werden in der Richtlinie die einzelnen und für alles notwendigen Festlegungen getroffen.

Hilfreich:
Nicht vergessen!

In den Kleingärten der KGA der Mitgliedsvereine des Kreisverbandes der Kleingärtner Sonneberg e.V.